SUP / EES - Strategische Umweltprüfung (loi du 22 mai 2008)

prozessbegleitende Umweltfolgenabschätzung von Plänen und Programmen

Potenzielle Umweltauswirkungen sollen frühzeitig ermittelt werden, um erforderliche Maßnahmen und/oder Alternativen zur Vermeidung, Minderung oder zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen in den weiteren Planungsprozess zu integrieren. Das Ziel ist ein Plan/ Programm, der sowohl in der Summe seiner Vorhaben (kumulativ) als auch der im einzelnen angedachten Planungsvorhaben (flächenspezifisch) als grundsätzlich umweltverträglich bezeichnet werden kann.

Referenzen

SUP PAG Troisvierges
SUP PAG Vianden
SUP PAG Beaufort
SUP PAG Rosport Mompach
SUP PAG Steinsel
SUP PAG Strassen
SUP PAG Bertrange
SUP PAG Garnich
SUP PAG Sanem
SUP PAG Dalheim
SUP PAG-Modifikationen divers
SUP PAG Phase 1 divers

UVP / EIE - Umweltverträglichkeitsprüfung (loi du 15 mai 2018)

ermittelt und bewertet direkte und indirekte Umweltauswirkungen bestimmter öffentlicher und privater Projekte und Pläne
Die UVP-pflichtigen Projekte und Pläne sind aufgrund ihrer Inhalte, Ausmaße oder Lage an eine Genehmigung seitens der zuständigen Behörde gebunden. Anhand einer Analyse der Indikatoren (Schutzgüter) menschliche Gesundheit und Bevölkerung, Biodiversität, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen werden die Umweltauswirkungen bestimmt. Es werden Maßnahmen und/oder Alternativen zur Vermeidung, Minderung oder zum Ausgleich potenziell erheblicher Umweltauswirkungen benannt.

Referenzen

Referenzen (Auswahl)
UVP Kläranlagenerweiterung Schifflange
UVP Kläranlagenerweiterung Schuttrange
UVP Gewerbegebietserweiterung Troisvierges

FFH-VP - Natura2000-Verträglichkeitsprüfung (loi du 18 juillet 2018)

ist durchzuführen, sobald Pläne oder Projekte einzeln oder in Verbindung mit weiteren Plänen oder Projekten (kumulativ) auf europäische Natura2000-Schutzgebiete erhebliche Auswirkungen haben könnten

Natura2000 ist ein europaweites Schutzgebietsnetz, bestehend aus Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebieten (FFH) und Vogelschutzgebieten (SPA). In einer Natura2000-Verträglichkeitsprüfung ist zu prüfen, ob die Pläne oder Projekte mit den für die Schutzgebiete festgelegten Erhaltungszielen verträglich sind und sich erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch die Planung ausschließen lassen. Eine Natura2000-Verträglichkeitsprüfung verläuft dabei in mehreren Phasen. Die Anzahl der zu durchlaufenden Phasen und ihrer Detailschärfe ergeben sich aus dem Grad der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen. Der Ausschluss erheblicher Umweltauswirkungen auf das Natura2000-Gebiet ist die flächenspezifisch zu untersuchende Zielgröße. Wird dies erreicht, kann die Natura2000-Verträglichkeitsprüfung an der jeweiligen Stelle beendet werden.

Referenzen

Referenzen (Auswahl)
N2000-VP PAG Rambrouch
N2000-VP PAG Boulaide
N2000-VP PAG Feulen
N2000-VP PAG Kiischpelt
N2000-VP PAG Manternach
N2000-VP PAG Useldange
N2000-VP PAG Consdorf
N2000-VP PAG Redange
N2000-VP PAG Mertzig
N2000-VP PAG Troisvierges
N2000-VP PAG Vianden
N2000-VP PAG Beaufort
N2000-VP PAG Rosport Mompach
N2000-VP PAG Steinsel
N2000-VP PAG Strassen
N2000-VP PAG Bertrange
N2000-VP PAG Dalheim
N2000-VP PAG Beaufort
N2000-VP PAG-Modifikationen divers
N2000-VP Projekte divers

Artenschutzrechtliche Prüfung (loi du 18 juillet 2018)

beschreibt und bewertet Auswirkungen von Projekten, Plänen oder Programmen auf geschützte Arten

Über das Naturschutzgesetz (NatSchG, loi du 18 juillet 2018) sind wildlebende Arten geschützt. Nach Art.21 NatSchG unterliegen bestimmte Arten einem besonderen Schutz. Danach ist es verboten diese Arten zu fangen, zu töten oder zu stören sowie ihre Ruhe- und Fortpflanzungsstätten sowie essenzielle (Teil)lebensräume zu beschädigen oder zu zerstören.

Im Falle einer Beeinträchtigung dieser Arten können Vermeidungs-, Minderungs- oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen, continuous ecological functionality – measures) erforderlich werden, die die ökologische Funktionalität von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten aufrechterhalten.

Referenzen

Referenzen (Auswahl)
Artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen der SUP zum PAG Steinsel, Strassen, Bertrange, Beaufort

Biotop- und Habitatkartierung (loi du 18 juillet 2018)

ist die Bestandserfassung, Identifizierung und Lokalisierung geschützten Biotop- und Habitattypen

Nach Art.17 NatSchG (Naturschutzgesetz, loi du 18 juillet 2018) ist es verboten geschützte Biotope, geschützte Habitate und Habitate geschützter Arten mit schlechtem Erhaltungszustand zu verkleinern, zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Im Règlement grand-ducal du 1er août 2018 n°774 werden die geschützten Biotope und Habitate definiert.

Referenzen

Biotopkartierung PAG Eschweiler, Consdorf, Redange, Useldange, Boulaide, Manternach, Parc Hosingen, Rambrouch, Feulen, Grevenmacher, Kiischpelt, Mertzig, Wormeldange

Ökopunktebilanzierung und Kompensationsmaßnahmen (loi du 18 juillet 2018)

dienen der Quantifizierung und Kompensation von Biotop- und Habitatwertverlusten

Der nicht vermeidbare Verlust geschützter Biotope und Habitate wird im Rahmen der Ökopunktebilanzierung (bilan écologique) quantifiziert und erfolgt in der Regel im Kompensationspool (pool compensatoire). In Ausnahmefällen können eigenständig Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich des Biotop- und Habitatwertverlustes umgesetzt werden (Art.63f NatSchG).

Referenzen

Ökopunktebilanzierung für PAP-Projekte in Saeul, Hosingen, Hoscheid-Dickt, Waldbredimus, Weiler la tour und Dillingen

Naturschutzgenehmigung (loi du 18 juillet 2018)

ist erforderlich, sobald eine Betroffenheit der zone verte, geschützter Biotope, Habitate, Arten oder Schutzgebiete besteht

Für die naturschutzrechtliche Genehmigungsanfrage bei der zuständigen Behörde werden, je nach Projekttyp und naturschutzrechtlicher Betroffenheit, eine Ökopunktebilanzierung (bilan écologique), eine Natura2000-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) oder eine Biotop- und Habitatkartierung benötigt. Wir unterstützen und begleiten öffentliche und private Auftraggeber durch den gesamten Genehmigungsprozess.

Referenzen

Naturschutzgenehmigung inklusive Biotop- und Habitatwertermittlung, Ökopunktebilanzierung und Kompensationsmaßnahmen für PAP- und Bauprojekte in Hosingen, Echternach, Lellig, Huldange, Leithum, Elvange, Steinfort, Dudelange und Bertrange

Unser Partner in Umweltbelangen

Oeko-Bureau

8, Rue Neuve

L-6759 Grevenmacher

Tel: +352 56 20 20

Fax: +352 56 53 90

www.oeko-bureau.eu