Freiraumplanung

die Qualität des Freiraums ist die Visitenkarte jedes Quartiers bzw. jedes Ortes

Der Freiraum trägt maßgebend zur Identität, Akzeptanz, Attraktivität sowie zum Image eines Wohnortes bei. Deshalb sehen wir die Freiraumgestaltung als wichtiges Aufgabenfeld der Stadt- und Landschaftsplanung.

Unsere Gestaltungs- und Nutzungskonzepte berücksichtigen die verschiedenen Qualitäten und Funktionen eines Freiraums. Sie sind nutzungsbezogen, raumbildend, ökologisch und ökonomisch. Wir erarbeiten Landschaftskonzepte, Platz- und Straßenraumgestaltungen, Uferpromenaden, Spielplätze und vieles mehr. Außerdem bieten wir vom Konzept bis zur Ausführung sämtliche Beratungstätigkeiten aus einer Hand an.

Landschaftspläne, Masterplan Grün

Die „grüne Infrastruktur“ bestimmt maßgeblich die Freizeit- und Erholungsfunktion unserer Wohnviertel, deren Durchgrünung und die Eingrünung zur offenen Landschaft hin.
Bei der Kommunalentwicklung muss, begleitend zu der Planung mit größeren Wohndichten, der Freiraum stärker als ausgleichendes Element mit geplant und berücksichtigt werden. Früher wurde die Wohndichte geringer geplant und so konnte ein Teil der Durchgrünung von den privaten Hausgärten übernommen werden (grüne Lunge).
Freiraumstrategien und „grüne Masterpläne“ gehen der Fragestellung nach, wie bestehende Grünstrukturen und Gewässer, trotz der Siedlungsentwicklung, erhalten bzw. ergänzt werden können, um ihre Funktion für Gesundheit und Erholung, das Stadtklima, die Wasserrückhaltung und auch die biologische Vielfalt erfüllen zu können. Sie zeigen zudem auf, welche konkreten Freiräume und Flächen in einer Gemeinde besondere Bedeutung haben und daher von Bebauung freigehalten werden sollten.
Innerhalb eines Landschaftsplan werden folgende Themenfeldern bearbeitet:

  • Anpassung an den Klimawandel
  • gesundheitsfördernde Umwelt- und Lebensverhältnisse
  • Berücksichtigung aller Bevölkerungsschichten gleichermaßen (Umweltgerechtigkeit)
  • Erhalt der biologischen Vielfalt
  • umweltgerechte Mobilität
  • Sicherung der Naherholungsfunktion

CO3 hat eine langjährige Erfahrung in der Erstellung solcher Rahmen- und Konzeptpläne, meist auch mit Organisation und Begleitung der Ausführungsarbeiten.

 

Park, Quartiersplatz, Spielplatz

Parks, Quartiersplätze, Spielplätze und sonstige Erlebnisräume sind „grüne Herzen und grüne Lungen” der Städte und Gemeinden und stellen wichtige Naherholungsgebiete für die Bevölkerung dar.

  • Parks
    Mit Parks sind hier gestaltete großflächige innerörtliche Grünflächen, die der Verschönerung und der Naherholung dienen, gemeint. Ein Park möchte mit Rasen bzw. Wiese, formbestimmenden Gehölzen und Architekturelementen eine idealisierte Landschaft erzielen, die neben der Stärkung der biologischen Funktion vor allem der Naherholung dienen soll. Die oben genannten Elemente wie Spielplatz, Erlebnisräume und Seniorenaktivitätsparcours können in Parkanlagen, die durch Ruhe- und Rückzugsräume ergänzt werden. integriert werden. Falls das Element Wasser integriert werden kann („Stadtmitte am Fluss“, „Strand in der Stadt“ etc.), trägt dies zusätzlich zur Attraktivität bei.
  • Quartiersplätze
    Als Quartiersplatz wird der Platz eines Stadtviertels („Quartiers“) bezeichnet, der als soziales Zentrum für die Bewohner sowie als Identifikationsmerkmal des jeweiligen Viertels dienen kann. Bei Quartiersplätzen stehen Erholungs- und Freizeitaspekte im Vordergrund. Ein Quartiersplatz kann parkartig oder auch mineralisch gestaltet sein. Neben Grünflächen und Ruhezonen können auch offene Bereiche zur Nutzung für Feste vorgehalten werden. Quartiersplätze soll den jeweiligen Stadtvierteln und deren Bewohnern als individueller Identifikationspunkt dienen.
  • Kinderspielplätze
    Um den Kindern wohnortnah Spielflächen zur Verfügung zu stellen, müssen kindgerechte Spiel- und Erfahrungsräume in die Gebietsplanung einbezogen werden. Kinderspielplätze bieten den Freiraum für die motorische sowie die soziale Entwicklung von Kindern, sie erzwingen die gegenseitige Rücksichtnahme und stärken soziale Kompetenzen. Daneben dienen sie auch als Treffpunkte für die erwachsenen Begleitpersonen.
  • Spielplätze als Erlebnisspielräume
    Es gibt Möglichkeiten, Spielplätze zu Erlebnisräumen – je nach Alter der Nutzer – weiter zu entwickeln. Das kann durch Geländemodellierung, den Einbezug der Vegetation, insbesondere von Bäumen, der Möglichkeit, mit Wasser zu spielen und zu matschen, erreicht werden. Ruhige Bereiche sollen die Kommunikation und kreatives Spielen fördern. Idealerweise enthält ein Erlebnisraum auch Angebote für alle Altersstufen und Generationen wie z. B. Gartenschach, Beachvolleyball, Pétanque, Bolzplatz, bis hin zu einem echten Mehrgenerationenplatz.
    Dazu lässt sich beispielsweise ein an einen Spielplatz angrenzender Bereich für ältere Menschen mit speziellen Spiel- bzw. Trainingsgeräten ausstatten. Eine etwas andere Lösung sind besondere Seniorenspielplätze (auch „Seniorenaktivitätsparcours“ o. ä.), die z. B. als Bewegungspark eingerichtet sein können.

Die Akzeptanz dieser verschiedenen Raumtypen hängt maßgeblich von der Qualität ihrer Planung und Umsetzung ab. Hier kann CO3 auf eine langjährige Erfahrung im Bereich Konzeptionierung, Detailplanung und Baubegleitung zurückblicken, was auch die lange Referenzliste zum Ausdruck bringt.

 

Die Straße als Lebensraum

Nach einer Zeit des verkehrstechnischen Funktionalismus und der Priorisierung des motorisierten Verkehrs (autogerechte Stadt) wird die kommunale Entwicklung wieder vermehrt durch die Berücksichtigung anderer Mobilitätsformen geprägt. Die Straße wird vermehrt zum Aufenthaltsraum.
Die Kombination von öffentlichem Raum, attraktiver Nutzung, guter Gestaltung, geschickter Verbindung von Funktionalität, Ästhetik, Sicherheit und Aufenthaltsqualität führt zu einer optimalen Stadtraumqualität mit möglichst vielfältigen Nutzungen.
Gerade bei Anliegerstraßen, Wohnstraßen und Wohnwegen sind solche Ansätze gut umsetzbar. Wichtig dabei ist, die Anwohner möglichst frühzeitig in die Planung miteinzubeziehen, um eine breite Akzeptanz der Planung zu erzielen, hin zum bestmöglichen Miteinander von Verkehrs- und Aufenthaltsfunktion.

Auch hier kann CO3 bereits auf umfangreiche Praxiserfahrungen zurückblicken.

Referenzen (Auszug)

Gemeinde Grevenmacher – Moseluferpromenade, Parkplätze am Anlegesteg der Marie-Astrid und an der Grenzbrücke; Radpiste und „Route du Vin“
Gemeinde Eschweiler (Wiltz) – „Wasserpark Eschweiler“
Gemeinde Wormeldange – Platz „Cité Leibësch“ in Ehnen, alte Brennerei in Machtum, Spielplatz in Ahn
Gemeinde Boulaide – Ortszentrum Boulaide mit Brunnenplatz, Ortszentrum Surré, Spielplatz Baschleiden
Gemeinde Schuttrange – Spielplatz „Leyenbierg“ und „Grosbour“ in Schuttrange, Straße „am Pratel“ in Munsbach; Straße „Rue de Senningen“ in Neihaisgen, Gestaltung „um Kallek“ in Schuttrange
Gemeinde Redange – „Parc Worré“
Gemeinde Leudelange – Spielplatz „Eelchesgewann“
Gemeinde Bascharage – „Rue de la Continentale“ in Bascharage